Das sichtbare Lichtspektrum
Das sichtbare Lichtspektrum ist die Menge aller vom Auge unterscheidbaren, reinen Spektralfarben.
Der Wellenlängen-Bereich des Lichtspektrums reicht von ungefähr 380 bis 780 nm, einem Frequenzbereich von ca. 769 GHz bis 379 THz entsprechend. Angrenzend an das für den Menschen sichtbare Lichtspektrum befindet sich im elektromagnetischen Spektrum der Ultraviolett-Bereich bei kürzeren und der Infrarot-Bereich bei längeren Wellenlängen, welche teilweise von anderen Lebewesen wahrgenommen werden können.
Als Infrarotstrahlung bezeichnet man in der Physik elektromagnetische Wellen im Spektralbereich zwischen 780 nm und 1 mm, einem Frequenzbereich von ca. 300 GHz bis 400 THz sichtbarem Licht und der länger welligen Terahertzstrahlung. Es wird in drei Bänder eingeteilt: IR-A, IR-B und IR-C (MIR und FIR).
Während Paranormaler Untersuchungen gibt es diverse Einsatzgebiete für das Infrarotlicht.
Zu erst wird es natürlich für die Nachtsichtkameras benötigt. Dann für die digitalen Thermometer, um einen plötzlichen Abfall der Umgebungstemperatur festzustellen. Aber auch um Wärmequellen aufzudecken, die das menschliche Auge nicht wahrnehmen kann.
Dies eröffnet die verschiedensten Möglichkeiten, ein Paranormales Ereignis nachzuweisen und zu dokumentieren.
Ultraviolettes Licht oder Schwarzlicht ist für den Menschen unsichtbare elektromagnetische Strahlung mit einer Wellenlänge, von 1 nm bis 380 nm, die Frequenz der Strahlung reicht also von 789 THz (380 nm) bis 300 PHz (1 nm) die kürzer ist, als die des für den Menschen sichtbaren Lichtes, aber länger als die der Röntgenstrahlung.
Das UV-Licht wird bei einer Paranormalen Untersuchung eingesetzt, um ionisierende Strahlung zu erkennen, aber auch ganz simpel, um in der Dunkelheit besser sehen zu können. Da eine UV-Lampe im Gegensatz zu einer „Normalen“ Lampe alles besser ausleuchtet, ohne das jedoch das Licht so weit trägt und blendet.